Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des …§ 5 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 19. Dezember 1991
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Staatskanzlei
Arnold Vaatz