Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 9
Stand: 26.08.2026
Die in der Gemeinde Crinitzberg gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG -64 Obercrinitz wird aufgehoben.