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§ 9 Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach … (Sachsen)

Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG

Landesrecht Sachsen

Stand: 18.09.2008 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in der Gemeinde Crinitzberg gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG -64 Obercrinitz wird aufgehoben.