Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit …§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 15. Juli 2008
Regierungspräsidium Dresden
Dr. Hasenpflug
Regierungspräsident