Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Jahna-Auenwälder“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Riesa und der Gemeinde Stauchitz im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Jahna-Auenwälder“.

§ 2