Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Riesa und der Gemeinde Stauchitz im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Jahna-Auenwälder“.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Riesa und der Gemeinde Stauchitz im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Jahna-Auenwälder“.