Gesetze / Landesrecht Sachsen / SMR-Förderzuständigkeitsverordnung
SMRFördZuVO§ 1 Zuständigkeit des Staatsministeriums
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung ist zuständig für die Einzelfallförderung von Maßnahmen zur Pflege von Denkmalen, deren denkmalgerechter Erhaltung und zum Schutz vor Gefährdung von Denkmalen, soweit keine anderweitige Zuständigkeit nach dieser Verordnung oder anderen Vorschriften besteht.