Gesetze / Landesrecht Sachsen / Förderzuständigkeitsverordnung SMI
SMIFördZuVO§ 4 Zuständigkeit des Sächsischen Staatsarchivs
Stand: 26.08.2026
Das Sächsische Staatsarchiv ist zuständig für die Durchführung der Förderung der Bestandserhaltung des Archivgutes in den Archiven der der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in Archiven von Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie in Archiven, die unikale Unterlagen aufbewahren und in einer Rechtsform des Privatrechts unterhalten werden.