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§ 4 SMIFördZuVO (Sachsen) — Zuständigkeit des Sächsischen Staatsarchivs

Förderzuständigkeitsverordnung SMI

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Sächsische Staatsarchiv ist zuständig für die Durchführung der Förderung der Bestandserhaltung des Archivgutes in den Archiven der der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in Archiven von Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie in Archiven, die unikale Unterlagen aufbewahren und in einer Rechtsform des Privatrechts unterhalten werden.