Gesetze / Landesrecht Sachsen / Förderzuständigkeitsverordnung SMI
SMIFördZuVO§ 2 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen
Stand: 26.08.2026
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für
1. die Durchführung der Förderung mit dem Meisterbonus für gewerblich-verwaltungstechnische Berufe und
2. die Förderung der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder aufnahmebereite Drittstaaten.