Gesetze / Landesrecht Sachsen / Förderzuständigkeitsverordnung SMI

SMIFördZuVO

§ 2 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für

1. die Durchführung der Förderung mit dem Meisterbonus für gewerblich-verwaltungstechnische Berufe und

2. die Förderung der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder aufnahmebereite Drittstaaten.

§ 1 § 3