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§ 2 SMIFördZuVO (Sachsen) — Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen

Förderzuständigkeitsverordnung SMI

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für

1. die Durchführung der Förderung mit dem Meisterbonus für gewerblich-verwaltungstechnische Berufe und

2. die Förderung der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder aufnahmebereite Drittstaaten.