Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für
1. die Durchführung der Förderung mit dem Meisterbonus für gewerblich-verwaltungstechnische Berufe und
2. die Förderung der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder aufnahmebereite Drittstaaten.