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Gesetze / Landesrecht Sachsen / Förderzuständigkeitsverordnung SK

SKFördZuVO

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Vom 28. Juni 2019

Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung der Förderung von Projekten auf der Grundlage der RL Internationale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2019 (SächsABl. S. 446).

SKFördZuVO

Förderzuständigkeitsverordnung SK

Landesrecht Sachsen

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Fassung

Stand: 26.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 26.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/SKFördZuVO/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/SKFördZuVO/eingangsformel, abgerufen am 26.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: REVOSax

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