Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
Stand: 25.01.2024
Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 16 SGleiG 2024 →
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- BVerwG, 19.09.2012 – 6 A 7.11Zitiert von 15
- BVerwG, 19.09.2012 – 6 A 7/11Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; Wahlrechtsgrundsätze
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