Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 15 Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
Stand: 25.01.2024
Wird zitiert von 3
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- VG Köln, 08.03.2017 – 23 K 5218/15
- BVerwG, 24.02.2022 – 1 WB 33/21Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-PandemieZitiert von 10
- VG Sigmaringen, 20.02.2018 – 7 K 6063/16Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/15#abs-1 (1) Beantragt eine Person, die Urlaub zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben oder die Elternzeit genommen hat, den beruflichen Wiedereinstieg, ist sie bei der Besetzung der Dienstposten vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie die gleiche Qualifikation einer Mitbewerberin oder eines Mitbewerbers besitzt. Dies gilt nicht, wenn rechtlich schutzwürdige Interessen in der Person einer Mitbewerberin oder eines Mitbewerbers überwiegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/15#abs-2 (2) Beim beruflichen Wiedereinstieg sind die familiären Belange zu berücksichtigen.