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§ 16 SGleiG 2024 — Angebote von Betreuungsmöglichkeiten

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Stand: 25.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.