Gesetze / Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
SGB8ÄndG 1Eingangsformel
Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: