Gesetze / Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020

SGB3EntgV 2020

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB3EntgV%202020/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB3EntgV%202020/3#abs-2 (2) Die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019 vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2503) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

§ 2