Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IX

§ 217 Finanzielle Leistungen

Stand: 10.06.2019

SozialrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/217#abs-1 (1) Inklusionsbetriebe können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/217#abs-2 (2) Die Finanzierung von Leistungen nach § 216 Satz 2 erfolgt durch den zuständigen Rehabilitationsträger.

§ 216 § 218