Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 132 (weggefallen)
Stand: 01.11.2021
Wird zitiert von 2
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- BSG, 19.10.2021 – B 12 R 10/20 RSozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst - abhängige Beschäftigung - selbstständige TätigkeitZitiert von 66
- BSG, 19.10.2021 – B 12 R 9/20 RZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 132 SGB IV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.