Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 300 (weggefallen)
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 3
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- LSG NRW, 01.03.2005 – L 1 AL 77/03
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 – L 1 AL 84/03Zitiert von 7
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 – L 1 AL 44/01
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 300 SGB III liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.