Gesetze / SFDR · CELEX 02019R2088-20260702

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

22 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 2a Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
  4. Art 3 Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  5. Art 4 Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
  6. Art 5 Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  7. Art 6 Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  8. Art 7 Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts
  9. Art 8 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
  10. Art 9 Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen
  11. Art 10 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
  12. Art 11 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten
  13. Art 12 Überprüfung der Informationen
  14. Art 13 Marketingmitteilungen
  15. Art 14 Zuständige Behörden
  16. Art 15 Transparenz von EbAV und Versicherungsvermittlern
  17. Art 16 Altersvorsorgeprodukte im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009
  18. Art 17 Ausnahmen
  19. Art 18 Berichterstattung
  20. Art 18a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  21. Art 19 Bewertung
  22. Art 20 Inkrafttreten und Anwendung