Gesetze / SFDR · CELEX 02019R2088-20260702
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
22 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 2a Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
- Art 3 Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- Art 4 Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
- Art 5 Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- Art 6 Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- Art 7 Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts
- Art 8 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
- Art 9 Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen
- Art 10 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
- Art 11 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten
- Art 12 Überprüfung der Informationen
- Art 13 Marketingmitteilungen
- Art 14 Zuständige Behörden
- Art 15 Transparenz von EbAV und Versicherungsvermittlern
- Art 16 Altersvorsorgeprodukte im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009
- Art 17 Ausnahmen
- Art 18 Berichterstattung
- Art 18a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 19 Bewertung
- Art 20 Inkrafttreten und Anwendung