Gesetze / Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung

SEFFV

§ 1 Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen

Stand: 29.09.2021

Bund

Der Bund ermöglicht Soldatinnen und Soldaten den Bezug eines Fahrscheins für eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten, sofern die Soldatinnen und Soldaten während der Beförderung Uniform tragen und ihren Truppenausweis auf Verlangen vorzeigen.

§ 2