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§ 1 SEFFV — Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen

Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung

Stand: 29.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bund ermöglicht Soldatinnen und Soldaten den Bezug eines Fahrscheins für eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten, sofern die Soldatinnen und Soldaten während der Beförderung Uniform tragen und ihren Truppenausweis auf Verlangen vorzeigen.