Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
SEDDiktStiftG§ 2 Stiftungszweck
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SEDDiktStiftG/2#abs-1 (1) Zweck der Stiftung ist es, in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SEDDiktStiftG/2#abs-2 (2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SEDDiktStiftG/2#abs-3 (3) Der Erfüllung des Zweckes können u.a. dienen: