Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STVArt 3 In-Kraft-Treten
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV/3#abs-1 (1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV/3#abs-2 (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SECHSTER_RUNDFUNKAEND_STV/3#abs-3 (3) Der Tag, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den10. Juni 2002
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag