Art 1
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SE-VO/1#abs-1 (1) Handelsgesellschaften können im Gebiet der Gemeinschaft in der Form europäischer Aktiengesellschaften (Societas Europaea, nachfolgend „SE“ genannt) unter den Voraussetzungen und in der Weise gegründet werden, die in dieser Verordnung vorgesehen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SE-VO/1#abs-2 (2) Die SE ist eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SE-VO/1#abs-3 (3) Die SE besitzt Rechtspersönlichkeit.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SE-VO/1#abs-4 (4) Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE wird durch die Richtlinie 2001/86/EG geregelt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 1 SE-VO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 17.05.2022 – 1 ABR 37/20 (A)SE - Arbeitnehmerbeteiligung - nachzuholende Verhandlungen
- EuGH, 16.05.2024 – C-706/22Zitiert von 3
- BFH, 12.12.2024 – VI R 25/22Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach AbkommensrechtZitiert von 4
- BFH, 12.12.2024 – VI R 26/22(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22 - Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht)
- BFH, 12.12.2024 – VI R 27/22(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22 - Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht)
- EuGH, 07.12.2023 – C-706/22
Zuletzt entschieden
- LG Berlin, 18.02.2021 – (526 OWi LG) 212 Js-OWi 1/20 (1/20), 526 OWi LG 1/20
- OVG NRW, 05.05.2017 – 15 A 1578/15Informationsfreiheitsgesetz: Umfang des Anspruchs auf Zugang zu Unterlagen des Verteidigungsministeriums mit NSU-Bezug Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- VG Köln, 25.06.2015 – 13 K 3809/13Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 SE-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.