Gesetze / Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBGWV§ 24 Briefwahl
Stand: 10.06.2019
Die Wahl der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses findet als Briefwahl statt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 24 SBGWV →
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- BVerwG, 21.07.2009 – 1 WB 18.08Zitiert von 9
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