Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Verfassungsschutzprüfungsverordnung
Sächsische Verfassungsschutzprüfungsverordnung§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen.