Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Zuständigkeiten nach dem Bundeswasserstraßengesetz
SächsZuVOWaStrG§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 14. April 1997
Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung
Arnold Vaatz
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer
Der Staatsminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Dr. Rolf Jähnichen