Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsWaffGDVO · SächsGVBl. 2017 Nr. 13, S. 502, Fsn-Nr. 605-1/2

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes

6 Normen · Ausgangsfassung vom 30.08.2017 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeiten
  3. § 2 Waffenrechtliche Bescheinigungen
  4. § 3 Prüfungen
  5. § 4 Ausnahmen von der Anwendung des Waffengesetzes
  6. § 5 Ermächtigung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen
  7. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 24. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 190)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    22.11.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.11.2024

    SächsGVBl. 2024 S. 922

  3. Historischer Änderungsnachweis

    08.10.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.10.2020

    SächsGVBl. 2020 S. 530

  4. Historischer Änderungsnachweis

    15.05.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.05.2019, Artikel 3

    SächsGVBl. 2019 S. 332

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).