Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Wärmeplanungsauszahlungsverordnung
SächsWPAVO§ 1 Berechnung durch das Statistische Landesamt
Stand: 26.08.2026
Das Statistische Landesamt berechnet für die Gemeinden den Ausgleichbetrag für die
1. erstmalige Erstellung des Wärmeplans nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Wärmeplanungsunterstützungsgesetzes ,
2. Überprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Wärmeplanungsunterstützungsgesetzes und
3. Fortschreibung nach § 4 Absatz 1, 3 und 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Wärmeplanungsunterstützungsgesetzes .