Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz
SächsVwVorG§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung der Gesetze erforderlich sind, erlässt jeder Staatsminister für seinen Geschäftsbereich. Verwaltungsvorschriften der Staatskanzlei erlässt der Ministerpräsident oder der Chef der Staatskanzlei.