Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
SächsVwOrgG§ 8 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/8#abs-1 (1) Dem Staatsministerium des Innern sind unmittelbar nachgeordnet
1. das Landesamt für Verfassungsschutz,
2. das Präsidium der Bereitschaftspolizei,
3. das Landeskriminalamt,
4. das Polizeipräsidium für Service und IT,
5. die Polizeidirektionen,
6. das Statistische Landesamt,
7. das Sächsische Staatsarchiv,
8. die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen,
9. die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule,
10. die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/8#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten Behörden nehmen die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben wahr.