Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
SächsVwOrgG§ 6 Landesdirektion Sachsen
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/6#abs-1 (1) Allgemeine Staatsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen mit Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Der Sitz der Präsidentin oder des Präsidenten der Landesdirektion Sachsen ist am Hauptsitz in Chemnitz. Die Landesdirektion Sachsen ist dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/6#abs-2 (2) Die Landesdirektion Sachsen nimmt Aufgaben aus mehreren Staatsministerien wahr und koordiniert die staatliche Verwaltungstätigkeit im gesamten Freistaat Sachsen. Sie ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, höhere Verwaltungsbehörde im Sinne bundesrechtlicher Vorschriften. Die Landesdirektion Sachsen nimmt die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen und die Aufgaben der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung wahr.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 6 SächsVwOrgG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Sachsen, 14.07.2020 – 4 B 169/19Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.