Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Errichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen
SächsVgKVO§ 3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Organisation und Zuständigkeiten im Nachprüfungsverfahren für öffentliche Aufträge (SächsNpV) vom 16. April 1996 (SächsGVBl. S. 162) außer Kraft.
Dresden, den 23. März 1999
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer