Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Errichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen

SächsVgKVO

§ 3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Organisation und Zuständigkeiten im Nachprüfungsverfahren für öffentliche Aufträge (SächsNpV) vom 16. April 1996 (SächsGVBl. S. 162) außer Kraft.

Dresden, den 23. März 1999

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer

§ 2