Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
SächsVerfGHG§ 47 (Inkrafttreten)
Stand: 26.08.2026
Für § 47 SächsVerfGHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.