Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
SächsVerfGHG§ 28 Begründung der Verfassungsbeschwerde
Stand: 26.08.2026
In der Begründung der Verfassungsbeschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch welche die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.