In der Begründung der Verfassungsbeschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch welche die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.
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In der Begründung der Verfassungsbeschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch welche die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.