Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
SächsVFAVOAnlage 1 (zu § 3)
Stand: 26.08.2026
Ausbildungsrahmenplan
für die Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
I. Sachliche Gliederung
Sachliche Gliederung Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 Fallbezogene Rechtsanwendung
(§ 1 Abs. 2 Nr. 1) a) Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen
b) bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden
c) Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten
d) Entscheidungen begründen
2 Handeln in Gebieten des besonderen
Verwaltungsrechts
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2) a) örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen
b) Anträge aufnehmen
c) Bescheide vorbereiten
d) Vollstreckungsarten unterscheiden
e) Rechtmäßigkeit von einfachen Verwaltungsakten und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung prüfen
f) sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten vorbereiten und begründen
g) Rechtsbehelfe prüfen
3 Kommunalrecht
(§ 1 Abs. 2 Nr. 3) a) Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung sowie Formen und Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften erläutern
b) Rechte und Pflichten von Bürgern und Einwohnern bei der Sachbearbeitung berücksichtigen
c) rechtliche Stellung der Organe der kommunalen Gebietskörperschaften erläutern
d) bei der Vorbereitung von Sitzungen und beim Vollzug der Beschlüsse kommunaler Beschlussgremien mitwirken
e) Rechts- und Fachaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften erläutern
f) Rechtsformen gemeindlicher Unternehmen abgrenzen
g) Wirtschaftsgrundsätze für gemeindliche Unternehmen beschreiben
II. Zeitliche Gliederung
1. In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.1*
Betriebliche Organisation,
5.3*
Rechnungswesen: Lernziele b und e,
3**
Kommunalrecht
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der folgenden Berufsbildpositionen zu vertiefen:
1.3*
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4*
Umweltschutz,
2*
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
3*
Informations- und Kommunikationssysteme,
5.3*
Rechnungswesen: Lernziele a, c und d.
2. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
2**
Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der folgenden Berufsbildpositionen zu vertiefen:
2*
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
3*
Informations- und Kommunikationssysteme,
7*
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren: Lernziele d bis g.
3. In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1**
Fallbezogene Rechtsanwendung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der folgenden Berufsbildpositionen zu vertiefen:
2*
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
3*
Informations- und Kommunikationssysteme,
4*
Kommunikation und Kooperation,
7*
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren: Lernziele d bis g,
2**
Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts.
_____________________
*
Lfd. Nr. der Anlage 1 Abschnitt I zu § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029)
**
Lfd. Nr. der Ziffer I dieser Anlage