Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zuständigkeitsverordnung Tierische Nebenprodukte
SächsTierNebZuVO§ 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 3. Dezember 2013
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß