Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
SächsStrVRG§ 16 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist zuständige oberste Landesbehörde im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung .