Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung
SächsSozVmDAPVO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Sozialverwaltung des Freistaates Sachsen.