Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Sozialhilfe-Schiedsstellenverordnung
SächsSozSchiedsVO§ 5 Geschäftsordnung
Stand: 26.08.2026
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bedarf.