Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Schulgesetz
SächsSchulG§ 33 Schuljahr, Ferien
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/33#abs-1 (1) Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/33#abs-2 (2) Die oberste Schulaufsichtsbehörde legt Beginn und Ende der Ferien fest.