Außer Kraft: § 30 SächsSchulG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 17.08.2024 zuerst so gesehen haben.
Für § 30 SächsSchulG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.