Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Regelstudienzeitverordnung
SächsRegStudZVO§ 1
Stand: 26.08.2026
Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt für Studierende, die im Sommersemester 2021 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Dies gilt für das Wintersemester 2021/22 entsprechend.