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§ 1 SächsRegStudZVO (Sachsen)

Sächsische Regelstudienzeitverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt für Studierende, die im Sommersemester 2021 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Dies gilt für das Wintersemester 2021/22 entsprechend.