Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz über die Presse
SächsPresseG§ 17 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1992 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 3. April 1992
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Steffen Heitmann
Der Staatsminister der Justiz