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§ 17 SächsPresseG (Sachsen) — Inkrafttreten

Sächsisches Gesetz über die Presse

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1992 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 3. April 1992

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Steffen Heitmann

Der Staatsminister der Justiz