Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Polizeiorganisationsverordnung
SächsPolOrgVO§ 6 Polizeidirektionen
Stand: 26.08.2026
Den Polizeidirektionen obliegen alle Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes, soweit nicht eine andere Polizeidienststelle zuständig ist.